Ersteinstufung und Schadenfreiheitsklasse 0

3 - Drei ist eine kritische Zahl für alle Fahranfänger. Sie sollten mindestens drei Jahre im Besitz eines Führerscheins sein, damit Sie in die zweite und kostengünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF ½) eingestuft werden. Dieser Klasse wird einen Prozentsatz von 140% bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge zugeordnet.

Ein großer Vorteil des deutschen Versicherungssystems ist allerdings, dass Sie Ihren Führerschein nicht unbedingt in Deutschland erworben haben müssen, um von dem günstigeren Schadenfreiheitsrabatt profitieren zu können. Angerechnet werden auch die Jahre, in denen Sie im Besitz eines Führerscheins aus einem EU-Mitgliedsstaat (z. B. Österreich, Frankreich, aber auch USA und Kanada) waren. Führerscheine aus anderen Ländern werden nicht anerkannt.
Wenn Sie aber Ihren Führerschein seit weniger als drei Jahre besitzen, dann werden Sie sofort in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, der einen Prozentsatz von ungefähr 230% entspricht.

Auch Fahranfänger können von der deutschen Gesetzesregelung profitieren – anders als in anderen Nachbarländern, dürfen hier die Versicherungsgesellschaften keinem eine Haftpflichtversicherung verwehren, weil er oder sie noch keine Fahrerfahrung angesammelt hat. Gleichwohl können auch junge Fahrer ohne 3-jährigen Besitz eines Führerscheins bei vielen Versicherungsgesellschaften direkt in die SF 1 / 2 (140 %) einsteigen, vorausgesetzt allerdings, dass deren Eltern bei diesem Versicherer ein Fahrzeug mit mind. einer Schadenfreiheitsklasse von 1 / 2 versichert haben.

Haftpflicht- und Kaskoversicherungen können für Fahranfänger wegen der Klasseneinstufung richtig teuer werden. Durch einen unabhängigen Vergleich verschiedener Anbieter können Sie aber auch sehr günstige Angebote bekommen. Vergleichen Sie jetzt mit uns Leistungen und Preise der verschiedenen Gesellschaften und Sie werden feststellen können, dass Fahren für Fahranfänger nicht unbedingt teuer sein muss.